Genehmigung

Genehmigung

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Ge|neh|mi|gung [gə'ne:mɪgʊŋ], die; -, -en:
a) das Genehmigen (1):
eine Genehmigung einholen, erhalten; die Genehmigung zur Ausreise erteilen.
Syn.: Billigung, Einverständnis, Erlaubnis, Zustimmung.
b) Schriftstück, durch das etwas genehmigt wird:
eine Genehmigung vorlegen.
Zus.: Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsgenehmigung, Ausfuhrgenehmigung, Ausnahmegenehmigung, Ausreisegenehmigung, Baugenehmigung, Sondergenehmigung.

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Ge|neh|mi|gung 〈f. 20Einwilligung, Erlaubnis, Zustimmung

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Ge|neh|mi|gung , die; -, -en:
a) das Genehmigen (1):
eine offizielle G.;
die G. zur Ausreise erteilen;
eine G. einholen, erhalten;
mit polizeilicher G.;
b) Schriftstück, Papier, auf dem etw. (amtlich) genehmigt wird:
eine G. vorlegen.

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Genehmigung,
 
im Zivilrecht die zur Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes erforderliche nachträgliche Zustimmung eines Dritten, z. B. der Eltern als gesetzlicher Vertreter. Im Unterschied zur Genehmigung bedeutet Einwilligung die vorherige Zustimmung des Berechtigten. Eine erteilte Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes zurück.
 
Im Prozessrecht und im Verwaltungsrecht heißt auch die im Voraus erteilte Zustimmung Genehmigung. In letzterem Fall bedeutet Genehmigung die von einer Behörde erteilte Erlaubnis zur Vornahme bestimmter Handlungen, die von einer Genehmigung abhängen.
 
Entsprechendes gilt in Österreich und der Schweiz.

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Ge|neh|mi|gung, die; -, -en: a) das Genehmigen (1): eine offizielle G.; die G. zur Ausreise erteilen; eine G. einholen, erhalten; mit polizeilicher G.; b) Schriftstück, Papier, auf dem etw. (amtlich) genehmigt wird: eine G. vorlegen.

Universal-Lexikon. 2012.

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